Sicher arbeiten mit Sicherheitsschuhen

Einlagen und Zurich­tungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufs­schuhen

Immer sicher im Beruf!

Als Orthopädie-Schuhtechniker sind wir auf die Herstellung von orthopädischen Schuheinlagen für Sicherheitsschuhe spezialisiert. Sicherheitsschuhe sind genormt und sollen den Fuß im Ernstfall schützen und Sicherheitsvorgaben im Betrieb erfüllen. Deshalb dürfen laut DGUV-Vorschrift 112–191 „Benutzung von Fuß‐ und Knieschutz“ grundsätzlich nur Einlagen mit einer gültigen Baumusterprüfung in den Schuh eingelegt werden oder der Schuh mit orthopädischen Elementen abgeändert werden.

Das heißt, es ist nicht erlaubt, einfach die eigenen Einlagen aus den Straßen- oder Freizeitschuhen in die Sicherheitsschuhe einzulegen. Wer sich nicht daran hält, geht Gefahr, dass im Falle eines Unfalls sein Versicherungsschutz erlischt.

Kostenträger sind hierbei nicht die gesetzlichen Krankenkassen!

Kostenübernahme

Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist diese der Kostenträger. Darunter wenden Sie sich an die Arbeitsagentur.

Bei einer Kostenübernahme über die Rentenversicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • G 100
  • G 133
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • Einen ärztlichen Befund Einlagen + Schuhzurichtung

Bei einer Folgeversorgung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formular Folgeversorgung
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • Einen ärztlichen Befund Einlagen+Schuhzurichtung

Neben einer Vermessung der Füße, erstellen wir dann für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag. Für eine Beratung oder zum Vermessen Ihrer Füße, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.


Die Formulare stehen hier zum Download bereit: